AGB`s

AGB
Veranstaltungsservice MEX-MusicExpress
(gültig ab 01.03.2020)

§ 1   Allgemeine Geschäftsbedingungen:


Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ausdrücklich Bestandteil in jedem mündlichen sowie schriftlichen Vertrag und werden durch Unterschrift oder mündlicher Zusage vom Auftraggeber/Veranstalter anerkannt.


§1.1. - 1.13.


1.1.

Alle mündlich sowie schriftlich erstellten Verträge behalten auch unter der Corona-Pandemie ihre Gültigkeit.

Fallen Feiern und Events jeglicher Art in einen Lockdown oder Veranstaltungsverbot, welche von der Landes- u.o. der Bundesregierung verhängt werden, erlischt für beide Vertragspartner automatisch die Vertragspflicht. Dürfen Feiern jeglicher Art sowie Events unter bestimmten Auflagen in Gaststätten oder auf öffentlichen Plätzen und Einrichtungen stattfinden, greifen wie gewohnt die geltenden AGB´s.


1.2.

Als Veranstalter ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Partner zu verstehen der den Veranstaltungsservice MEX-MusicExpress (Ihn. David Grieser - DJ DAVE) beauftragt hat. der Veranstalter muss geschäftsfähig sein! Als Künstler ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstaltungsservice MEX-MusicExpress (Inh. David Grieser-DJ DAVE) zu verstehen.

 

1.3.

Die Künstler unterliegen weder in der Programmgestaltung noch in der Darbietung Weisungen des(r) Veranstalters. Dem Veranstalter sind Stil und Art der Dienstleistung bekannt. Die Künstler sind nur an die durch diesen Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Disposition und Regie obliegen den Künstlern. Die Zahlung der Gesamtvergütung ist unabhängig von dem Erfolg der Künstler in Ihrer Darbietung beim Publikum.


1.4

Entfällt der Auftritt durch Verschulden der/des Künstler (s), stellen diese einen gleichwertigen Künstlerersatz max. jedoch bis zur Höhe des Vereinbarten Honorars. Ist der Künstler oder ein Mitglied der Künstlergruppe durch Krankheit verhindert, so hat der Künstler/Künstlergruppe dies unverzüglich mitzuteilen und durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die Auftrittspflicht von Künstler/Künstlergruppe entfallen in diesem Fall.


1.5.

Entfällt der Auftritt durch Absage des Veranstalters oder aus einem anderen vom Veranstalter verursachten Grund, zahlt der Veranstalter nach dem Vertragsabschluss (schriftlich sowie mündlich abgeschlossen) ab dem Veranstaltungsdatum rückwirkend:

in der ersten Woche 90% des Gesamtbetrages

ab der zweiten bis zur vierten Woche 70% des Gesamtbetrages

ab der fünften bis zur zehnten Woche 50% des Gesamtbetrages

Sämtliche gewährte Rabatte auf abgegebene Angebote und geschlossene Verträge sind nicht verpflichtend, sie können je nach Inflation oder bei zusätzlich gebuchter Eventtechnik mit personellem Mehraufwand nicht oder nur teilweise gewährt werden.


1.6.

Der Veranstalter übernimmt die Haftung für die Sicherheit des Künstlers, seiner Musiker und Hilfskräfte sowie für die vom Künstler / Künstlergruppe in den Veranstaltungsort eingebrachten Anlagen, Fahrzeuge, Instrumente sowie Ton-, Licht- & Showtechnik sowie der DJ-Technik während des Aufenthaltes des Künstlers / Künstlergruppe am Veranstaltungsort. - Veranstalterhaftpflicht

 

1.7.

Stromanschlüsse:

Der Veranstalter stellt auf seine Kosten Strom- und Stromanschlüsse max. 10m von der Bühne zur Verfügung. Stromanschlüsse:

・min.1x 32A Kraftstrom bei Zelten, Hallen, Open air

・min.1x 16A Lichtstrom extra abgesichert in Gaststätten, Vereinsrämen u.s.w.

Notstromaggregate:

Bei Notstromaggregaten jeglicher Art die vom Veranstalter bereitgestellt werden, übernimmt der Veranstalter die volle Haftung an den vom Veranstaltungsservice MEX-MusicExpress eingebrachten elektronischen Geräten!

Der Veranstalter hat dafür sorge zu tragen das diese Aggregate von Fachpersonal geprüft und betreut werden.


1.8.

Bei Einwirkung durch höhere Gewalt wie z.b: Feuer, Blitzschlag, Stromausfall, Wasserrohbruch, Überschwemmungen, Regen-, Sturm und Hagelschäden liegt es im ermessen des Künstlers (Veranstaltungsservice MEX-MusicExpress) die Veranstaltung zu beenden. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Zahlung des Honorars.

 

1.9.

Sollte der Vertrag nur einseitig unterschrieben dem Veranstalter vorliegen, so hat die Unterschrift des Veranstaltungsservice MEX-MusicExpress nur Gültigkeit, wenn der Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurückgesandt wird. Der unterzeichnende Veranstalter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er geschäftsfähig und somit berechtigt, bevollmächtigt ist, den Vertrag abzuschließen.

 

1.10.

Der Veranstalter stellt den Künstler / Künstlergruppe einen Raum mit Spiegel und Waschgelegenheit zur Verfügung.

 

1.11.

Der Veranstalter stellt den Künstlern und seiner Begleitung in angemessenem Umfang Verpflegung und Getränke zur Verfügung.

 

1.12.

Der Veranstalter trägt die Pflicht seine Veranstaltung rechtzeitig und ordnungsgemäß bei der GEMA anzumelden! Der Veranstalter trägt und zahlt die GEMA Gebühren/Kosten. Eventuell anfallende Künstlersozialabgaben trägt der Veranstalter. Die Höhe der Abgaben wird durch die Künstlersozialkasse jährlich neu festgelegt.

 

1.13.

Die Bezahlung des Gesamtbetrages erfolgt per Überweisung nach Rechnungserhalt binnen 14 Tagen oder in bar am Veranstaltungsabend. Es gilt die am Rechnungstag gültige Mehrwertsteuer! 

 

1.14.

Ein Vertrag wird rechtskräftig, wenn er von beiden Vertragspartnern unterschrieben vorliegt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.



§ 2   Allgemeine Geschäftsbedingungen:


§ 2 Zusatz für öffentliche Veranstaltungen vom MEX-MusicExpress.

Dieser Zusatz der AGBs gilt ab dem Betreten, bis zum Verlassen des Veranstaltungsgeländes bei Veranstaltungen mit und ohne erhobenes Entgelt.


2.1

Wir weisen darauf hin, dass Foto und Videomaterial auf öffentlichen Veranstaltungen für Werbezwecke erstellt werden kann.


2.2.

Mutwillige Zerstörungen, Vandalismus sowie Diebstahl von fremdem Eigentum oder dem Eigentum vom Veranstaltungsservice MEX-MusicExpressauf dem Veranstaltungsgelände werden geahndet.


2.3.

Jegliche Art von Handgreiflichkeiten und Körperverletzungen gegenüber Personal, Gästen, DJs und Künstlern werden nicht toleriert!

Sofortiges verlassen des Veranstaltungsgeländes und Strafanzeigen wären die folgen.


2.4

Der Einlass ist in der Regel für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr erlaubt (Einlass nur mit dem Partyzettel vom MEX-MusicExpress)


2.5

Für übermäßigen Alkoholkonsum, Tinnitus oder andere körperliche Einschränkungen mit & ohne äußerlichen Einfluss kann der MusicExpress nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

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