AGB´s Freelancer / Eventtechniker
Veranstaltungsservice MEX-MusicExpress
(gültig ab 01.01.2025)

§ 1   Allgemeine Geschäftsbedingungen:


Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ausdrücklich Bestandteil in jedem mündlichen sowie schriftlichen Vertrag und werden durch Unterschrift oder mündlicher Zusage vom Auftraggeber/Veranstalter anerkannt.


1.1. Definition

Als Veranstalter/Auftraggeber ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Partner zu verstehen der den Veranstaltungsservice MEX-MusicExpress (Ihn. David Grieser) beauftragt hat. Der Veranstalter/Auftraggeber muss geschäftsfähig sein! Als Auftragnehmer ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstaltungsservice MEX-MusicExpress (Inh. David Grieser) zu verstehen.

 

1.2. Dienstleistung

Die Freelancer/Eventtechniker/Auftragnehmer unterliegen weder in der Ausführung noch in der Bedienung der bereitgestellten Eventtechnik & Maschinen, Weisungen des(r) Veranstalters/Auftraggeber.

Dem Veranstalter/Auftraggeber sind Stil und Art der Dienstleistung/Arbeitsweise bekannt.

Die Freelancer/Eventtechniker/Auftragnehmer sind nur an die durch diesen Vertrag/AGB`s vereinbarten Bedingungen gebunden.


1.3. Vergütung/Reisekosten

Die Arbeitszeit beträgt 10 Std./Tag.

Die Vergütung der Leistung wird als Tagessatz oder als Stundensatz abgerechnet.

Operator Stunden werden gesondert abgerechnet.

Endstehende Fahrkosten werden nach der Kilometerpauschale (keine Pendlerpauschale) abgerechnet.

Die Zeit der An- & Abfahrt wird extra vergütet, hierbei wird der halbe Stundensatz verrechnet.

Die Zahlung der Gesamtvergütung ist unabhängig von dem Erfolg der Veranstaltung.


1.4. Verpflegung/Unterkunft

Die Freelancer/Eventtechniker/Auftragnehmer werden durch den Veranstalter/Auftraggeber in angemessenen Umfang täglich mit mind. einer warmen Mahlzeit und ausreichend Getränken versorgt.

Ein vom Veranstalter/Auftraggeber bereitgestelltes Hotel beinhaltet für jeden Freelancer/Eventtechniker/Auftragnehmer ein Einzelzimmer mit Dusche inkl. Frühstück.

Anfallende Verpflegungskosten durch nichteinhalten der AGB `s werden in Rechnung gestellt.


1.5. Ausfall/Krankheit

Droht ein Ausfall der Dienstleistung durch Krankheit oder andere unvorhergesehene Ereignissen des Auftragnehmers, stellt dieser einen gleichwertigen Personal Ersatz.


1.6. Überbuchung

Werden Freelancer/Eventtechniker/Auftragnehmer zugesagte Arbeitstage vom Veranstalter/Auftraggeber gestrichen, können diese je nach Anzahl der Ausfalltage prozentual in Rechnung gestellt werden.


1.7. Vertrag

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer mündlich, schriftlich (auch per

WhatsApp, Mail, SMS oder auf anderen Wegen) den Auftrag erteilt und von beiden Vertragspartnern angenommen wird.